Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts zum Solidaritätszuschlag abgelehnt.
Die Fallbeilregelung beim Jahresgrenzbetrag für die Einkünfte des Kindes ist verfassungsgemäß.
Zur Sanierung der Staatsfinanzen verlangt der Bund ab sofort für alle Flüge ab 2011 eine Luftverkehrsabgabe.
Der Bundesfinanzhof hält die Grundsteuer anhand der jetzigen Einheitsbewertung spätestens ab 2007 für verfassungswidrig.
Zumindest wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, muss das häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig sein.
Der Bundesfinanzhof hat Voraussetzungen für die Anwendung der 1 %-Regelung festgelegt und die Reichweite des Anscheinsbeweises eingeschränkt.
Die Vorgaben für die Veranlassung einer Mahlzeit aus besonderem Anlass durch den Arbeitgeber werden weiter vereinfacht.
Die Hürden für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige sind hoch. Die Finanzverwaltung verlangt eine vernünftige Aufbereitung des mit der Anzeige eingereichten Materials.
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft. Unterdessen hat die Finanzverwaltung weitere Steuerdaten angekauft.