Der Bundesfinanzhof ist von seiner bisherigen Auffassung abgewichen und hat den Sonderausgabenzug für das Schuldgeld an einer "Europäischen Schule" zugelassen. Die "Europäischen Schulen" erfüllen die Voraussetzungen, unter denen bei einer deutschen Schule eine Genehmigung zu erteilen wäre, und sind durch den deutschen Gesetzgeber in einer Weise anerkannt, die einer staatlichen Genehmigung gleichkommt. Die aufwendige und anspruchsvolle Struktur der "Europäischen Schulen" gewährleistet die Gleichwertigkeit mit öffentlichen Schulen. Die Sekundarstufe wird mit der Europäischen Abiturprüfung abgeschlossen, ein Verstoß gegen das sogenannte Sonderungsverbot ist nicht erkennbar. Die Schulgelder bewegen sich in einem vertretbaren Rahmen - und sind nunmehr als Sonderausgaben abzugsfähig.