Sie haben auch Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt absolviert. Entscheidend für den Kindergeldanspruch ist, ob Ihr Kind seinen Wohnsitz bei Ihnen beibehalten hat. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Kind diesen Wohnsitz in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt. Ohne Bedeutung ist hingegen, ob Ihr Kind nach Beendigung des Auslandsstudiums in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren will.
Die Dauer des Auslandsaufenthalts ist nicht ausschlaggebend. Auch bei einem langjährigen Auslandsaufenthalt kann der Wohnsitz bei den Eltern gegeben sein, nämlich dann, wenn Ihr Kind sich im Jahr fünf Monate im Inland in Ihrer Wohnung aufhält.
Keinesfalls behält Ihr Kind seinen Wohnsitz bei Ihnen, wenn Sie es zu einem mehrjährigen Schulbesuch zu den Großeltern ins Ausland schicken. In diesem Fall verliert Ihr Kind seinen Wohnsitz im Inland grundsätzlich. Daran ändern auch besuchsweise Aufenthalte Ihres Kindes nichts. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht dann nicht.