E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Anfang | << | 26 27 28 29 30 [31] 32 33 34 35 36 | >> | Ende

Entlastungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden wie geplant umgesetzt.
Auch wenn Ehepartner die getrennte Veranlagung beantragen, kann das Finanzamt die zumutbare Belastung auf der Grundlage des gemeinsamen Einkommens berechnen.
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes plant die Koalition nun auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmer.
Als außergewöhnliche Belastungen kommen auch die Aufwendungen für ein behindertes Kind in Frage, wenn ihm die Verwertung seines einzigen Vermögensgegenstandes nicht zumutbar ist.
Sind die Eltern ebenfalls noch in der Familienversicherung, kann nun auch das Enkelkind beitragsfrei mitversichert werden.
Ob auch der Sockelbetrag des Elterngelds dem Progressionsvorbehalt unterliegt, ist jetzt Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung.
Aus dem EU-Recht lässt sich kein Anspruch auf deutsches Kindergeld ableiten, wenn die ganze Familie ins EU-Ausland umzieht.
Eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für Kinder in Berufsausbildung ist vor dem Finanzgericht Niedersachsen gescheitert.
Ein Lottogewinn des Kindes wird auf den Jahresgrenzbetrag der Einkünfte angerechnet, oberhalb dessen der Kindergeldanspruch verfällt.
Die Sozialgerichte sehen es als legitim an, vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse zu wechseln, um ein höheres Elterngeld zu erzielen.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de