Kauf und Finanzierung eines Gebäudes zwischen Angehörigen müssen dem Fremdvergleich standhalten.
Maklergebühren, die bei Vermittlungen bezüglich einer Immobilie angefallen sind, sind abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
Ob ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzukennen ist, hängt davon ab, ob es einem Fremdvergleich standhält. Dazu gehört auch die Abrechnung von Nebenkosten.
Beim Hinzuerwerb von Miteigentum durch den Ehegatten kann nur ein Anspruch auf einen anteiligen Fördergrundbetrag geltend gemacht werden.