Das Niedersächsische Finanzministerium hat steuerliche Verfahrensvereinfachungen geregelt, um den Betroffenen der Überschwemmungen Ende Juli entgegenzukommen. Unmittelbar und erheblich betroffenen Steuerzahlern werden die gleichen Möglichkeiten wie nach der Hochwasserkatastrophe 2013 eingeräumt. Zu den wichtigsten Möglichkeiten gehören die Anpassung der Vorauszahlungen, die Stundung fälliger Steuern bis zum 30. November 2017 sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge.