Der gesetzlich festgeschriebene Zinssatz von 6 % für Nachzahlungszinsen ist auch in den Jahren 2012 bis 2015 noch verfassungsgemäß. Ein vom Bund der Steuerzahler unterstütztes Musterverfahren beim Finanzgericht Münster ist damit vorerst erfolglos geblieben. Nach Meinung des Gerichts hat der Gesetzgeber mit dem Zinssatz den Rahmen für eine verfassungsrechtlich zulässige Typisierung nicht überschritten. Seit seiner Einführung sei der Zinssatz trotz erheblicher Zinsschwankungen in beide Richtungen nicht geändert worden. Es handele sich somit um eine Typisierung über einen sehr langen Zeitraum. Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, der den Zinssatz bisher nur bis einschließlich 2011 als verfassungsgemäß bewertet hat.