Die Einreichung von Steueranmeldungen und Steuererklärungen per Telefax ist wegen der fehlenden Originalunterschrift rechtlich nicht zulässig. Begründet wird dies damit, dass die Originalunterschrift den Beweis der Urheberschaft erbringen soll. Eine entsprechende Übermittlung scheidet für Sie als Steuerpflichtigen also aus.
Die Übermittlung von Steuererklärungsdaten durch elektronische Datenübermittlung ist im Rahmen des Projektes ELSTER und über die DATEV e.G. möglich. Dabei ist für Sie als Steuerpflichtigen jedoch zu beachten, dass Sie die Steuererklärung neben der elektronischen Datenübermittlung auch in komprimierter Form auf Papier einreichen müssen. Einzelheiten dazu regelt die Steueranmeldungs-Datenübermittlungs-Verordnung.