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Bund und Länder haben sich über die Reform der Kfz-Steuer geeinigt, die damit wie geplant zum 1. Juli 2009 in Kraft treten kann.
Ab Mitte des Jahres soll die Kraftfahrzeugsteuer nach und nach auf eine Berechnung nach dem Kohlendioxid-Ausstoß umgestellt werden.
Die Einspruchsfrist eines Steuerbescheids beginnt grundsätzlich mit der Zustellung, selbst wenn der Steuerbescheid vordatiert ist.
Seit Dezember 2008 beträgt die Zollfreigrenze für Postsendungen 150 Euro statt bisher nur 22 Euro.
In einem Grundsatzurteil legt der Bundesgerichtshof Richtlinien für die Strafhöhe bei Steuerhinterziehung fest.
Ein Teil des Konjunkturpakets ist die Befreiung von Neuwagen von der Kfz-Steuer für maximal zwei Jahre.
Zur Bekämpfung des drohenden Abschwungs hat die Große Koalition ein umfangreiches Investitionspaket beschlossen.
Für dieses und das kommende Jahr gehen die Steuerschätzer von einem um 8,4 Mrd. Euro höheren Steueraufkommen aus.
Die Erhöhung der Mineralölsteuer auf Biodiesel fällt 2009 um 3 Cent niedriger aus als ursprünglich geplant.
Der Betriebsprüfer darf Hinweise auf eine Schmiergeldzahlung ohne vorherige Prüfung auf strafrechtliche Relevanz an die Staatsanwaltschaft weitergeben.
 

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