Für Fahrten mit dem Dienstwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach der 1 %-Regelung pro Monat 0,03 % des Listenpreises für den Entfernungskilometer anzusetzen. Anders als der Bundesfinanzhof hält das Finanzgericht Düsseldorf nun aber einen taggenauen Ansatz mit 0,002 % des Listenpreises nicht mehr für möglich. Das Finanzamt hatte diese Möglichkeit zwar noch grundsätzlich eingeräumt, aber nur für Arbeitnehmer. Im Fall der klagenden selbstständigen Ärztin wollte es die monatliche Pauschale ansetzen. Das Finanzgericht wiederum schließt die taggenaue Berechnung in seiner Urteilsbegründung generell aus, hat aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.