Für Einkünfte aus Gewerbebetrieb gibt es bei der Einkommensteuer als Ausgleich eine Steuerermäßigung. Wie die Steuerermäßigung aber genau zu berechnen ist, führt immer wieder zu Auslegungsproblemen. Der Bundesfinanzhof hat dazu jetzt entschieden, dass bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags keine quellenbezogene Betrachtung anzustellen ist. Das heißt, dass entgegen der Ansicht des Fiskus innerhalb einer Einkunftsart positive und negative Ergebnisse aus verschiedenen Quellen zu saldieren sind. Bei Ehegatten sind allerdings positive Einkünfte des einen Ehegatten nicht mit negativen Einkünften des anderen Ehegatten aus der gleichen Einkunftsart zu verrechnen.