E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Neues zur Gelangensbestätigung

In den nächsten Wochen wird eine Verwaltungsanweisung zur neuen Gelangensbestätigung veröffentlicht, die einige Erleichterungen für die Praxis bringen soll.

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf für eine Verwaltungsanweisung zur Gelangensbestätigung veröffentlicht. Die Stellungnahme mehrerer Verbände zum Entwurf liegt inzwischen auch vor. Der Tenor dieser Stellungnahmen ist, dass die Verwaltungsanweisungen einige wichtige Erleichterungen für die Praxis bringt, aber auch zahlreiche Fragen nach wie vor unbeantwortet lässt.

Außerdem hält es insbesondere die Bundessteuerberaterkammer für absurd, dass die endgültige Fassung nur wenige Wochen vor Ablauf der Übergangsregelung am 30. Juni 2012 veröffentlicht werden wird. Sie fordert daher eine Verlängerung der Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2012, um den Unternehmen Zeit zu geben, die Abläufe entsprechend der Verwaltungsanweisung einzurichten und ihre Abnehmer über diese Prozesse zu informieren.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de