E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben

Wer die von einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilte UStIdNr verwendet, hat keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug aus einem innergemeinschaftlichen Erwerb.

In der Regel kann ein Käufer die für den innergemeinschaftlichen Erwerb geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn er den Gegenstand für sein Unternehmen bezieht und zur Ausführung von Umsätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Das gilt allerdings nicht, wenn er gegenüber dem Lieferer die von einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilte UStIdNr verwendet, weil der innergemeinschaftliche Erwerb dann als im Gebiet dieses Mitgliedstaates bewirkt gilt. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs hat die Finanzverwaltung jetzt in die Umsatzsteuerrichtlinien übernommen.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de