Wie im vergangenen Monat berichtet, plant die EU eine Vereinfachung des Vorsteuerabzugs aus elektronischen Rechnungen und eine Vereinheitlichung der Rechnungsvorschriften insgesamt. Beispielsweise werden länderspezifische Wahlrechte und Besonderheiten gestrichen und EU-weit einheitliche Standards für die Form und Dauer (6 Jahre) der Aufbewahrung von Rechnungen festgelegt. Auch sollen kleine und mittlere Unternehmen zukünftig bis zu einer Jahresumsatzgrenze von 2 Millionen Euro die Ist-Besteuerung in Anspruch nehmen dürfen. Als letzte EU-Institution hat im April das EU-Parlament die Änderungen beraten, die von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2013 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.